Mittwoch, 23. März 2016

Umsatzsteuer: Plus drei Prozent in zwei Etappen


Vom Blumenstrauß bis zum Theaterbesuch: Die Umsatzsteuer steigt


Foto Sabine Hadl-Böhm
Sabine Hadl-Böhm, CONSULTATIO
Autorin: Mag. Sabine Hadl-Böhm, CONSULTATIO

Die Steuerreform geht auch an der Umsatzsteuer nicht spurlos vorüber. Um das Entlastungspaket zu finanzieren, steigt 2016 der Umsatzsteuersatz auf ausgewählte Lieferungen und Leistungen von 10 % auf 13 %. Gleichzeitig entfällt der „Ab Hof“-Satz von 12 % komplett. Die neue Rechtslage wirft einige Fragen auf.

Die Änderung in Sachen Umsatzsteuer erfolgt in zwei Schritten. Bereits seit Jahresanfang gilt die USt-Erhöhung von 10 % auf 13 % unter anderem für
  • die Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen, Blumen, Brennholz, Futtermitteln, Kunstgegenständen und Sammlungsstücken
  • Leistungen rund um die Tierzucht
  • den Umsatz von Künstlern
  • Film- und Zirkusvorführungen, Schausteller
  • Schwimmbäder, Thermalbehandlungen
  • Inlandsflüge
  • Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime
  • Weinverkauf ab Hof (bisher 12 %)
  • den Eintritt zu Sportveranstaltungen

Beachten Sie bitte: In der Umsatzsteuervoranmeldung 2016 gibt es dafür entsprechende neue Kennzahlen.

Erst mit 1. Mai 2016 tritt der erhöhte Steuersatz von 13 % für die nachfolgenden Umsätze in Kraft:
  • Beherbergen in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen
  • Vermieten von Grundstücken für Campingzwecke
  • Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, botanische oder zoologische Gärten bzw. Naturparks

 

Wie sind Vorauszahlungen zu versteuern?

Wenn Sie als Unternehmer schon jetzt Voraus- oder Anzahlungen auf solche Leistungen kassieren, aber erst nach dem 30. April 2016 liefern, haben Sie die Wahl: 

Entweder Sie versteuern die Anzahlung zunächst noch mit 10 % und korrigieren dann auf 13 %, wenn die Neuregelung im Mai in Kraft tritt. Oder Sie wenden von vornherein den 13%igen Steuersatz an und weisen ihn in der Rechnung aus – das ist wesentlich einfacher und ausdrücklich zulässig. Sonderregelungen gelten übrigens für Anzahlungen und Buchungen, die bereits vor dem 1. September 2015 getätigt wurden.

Haben 10 % Vorrang gegenüber 13 %?

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % ist nur anzuwenden, wenn Umsätze nicht vom ermäßigten 10%-Satz erfasst sind. So legt es das Gesetz ausdrücklich fest. Davon profitieren gemeinnützige Körperschaften, weil für deren Leistungen in vielen Bereichen 10 % festgelegt sind.

Was unterscheidet Beherbergungsleistungen (13 %) von Wohnraumvermietung (10 %)?

Schon seit Längerem wirft der Fiskus ein strenges Auge auf Airbnb-Vermieter und verlangt von der Online-Plattform, alle österreichischen Anbieter preiszugeben. Kurzfristvermieter müssen umsatzsteuerlich nun besonders aufpassen. Der höhere Umsatzsteuersatz von 13 % gilt dann, wenn Sie nicht nur Räume überlassen, sondern auch für die Reinigung von Zimmer, Bettwäsche und Handtüchern sowie für Heizen, Kühlen und Licht sorgen. Das Zünglein an der Waage sind also jene Dienstleistungen, die es dem Gast ermöglichen, sich ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend aufzuhalten.

4 Kommentare:

  1. Hallo, weiss jemand wie das mit steuerfreien Tabkwaren ist? Ich habe vor ein paar wochen einen Zigaretten-Shop gefunden in dem man Zigaretten günstiger kaufen kann. Der Shop hat seinen Sitz soweit ich das verstanden habe in Andorra. Dort ist ja alles Steuerfrei oder die haben da einen niedrigen Steuersatz. Der Online-Shop versendet preiswerte Zigaretten nach ganz Europa. Bezahlen kann man per Banküberweisung. Hat sich dor schonmal jemand Zigaretten bestellt?

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  2. Weed online kaufen bei www.weedkaufen.net

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